Betriebshaftpflicht

Für Gewerbebetreibende und industrielle Unternehmen, Freiberufler und Handwerker, um Haftpflichtrisiken abzudecken. Teilweise gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.

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Betriebshaftpflicht


Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ähnlich aufgebaut, wie die Privat-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass sie ebenso für Schäden haftet, die einem Dritten durch betriebliche Aktivitäten entstanden sind. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden allerdings keine Privatpersonen versichert, sondern Unternehmen, Gewerbetreibende und Handwerker. Generell ist der Abschluss einer Betriebshaftversicherung freiwillig.

Schäden können im betrieblichen Zusammenhang vor allem durch das Personal entstehen, deshalb ist nicht nur der Versicherungsnehmer als Unternehmer, sondern auch die gesamte Belegschaft und das Unternehmen durch die Betriebshaftpflichtversicherung gegen mögliche Haftpflichtrisiken abgesichert. Allerdings werden Schäden, die in der Freizeit der Mitarbeiter verursacht werden, nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt – hierfür gibt es dann wiederum die Privathaftpflichtversicherung.

Was deckt die Versicherung ab?


Die Haftpflichtversicherung für Gebäude bietet einen umfassenden Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Schäden, die aufgrund des Gebäudeeigentums verursacht werden. Grundsätzlich versichert sie Forderungen gegenüber dem Eigentümer des Hauses. Folgende Risiken werden durch die Versicherung abgedeckt:

  • Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
  • Weitere Kosten, wie beispielsweise Schadenverhütungskosten

In welchen Fällen greift die
gewerbliche Haftplficht?


Damit Betriebe auch im Schadensfall auf der sicheren Seite sind, bietet die Betriebshaftpflichtversicherung umfassenden Versicherungsschutz in folgenden Situationen:

  • Personenschäden: Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter ab, wie Verletzung, Tötung oder sonstige Gesundheitsschädigung.
  • Sachschäden: Hierunter fallen Schadenersatzansprüche wegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, wofür der Gebäudeeigentümer haftet.

Besonderheit der
Betriebshaftversicherung


Eine weitere Besonderheit der Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass Forderungen von Dritten an das Unternehmen auf ihre Richtigkeit geprüft werden, was gerade im Bereich des Schadensersatzes zum Tragen kommen kann. Je nachdem, mit welchen Bedingungen die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, greift sie in solchen Fällen ähnlich einer Rechtsschutzversicherung.
Kurz und bündig: Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung gehört in jedem Unternehmen zum Grundbedarf an Versicherungen. Die Risiken unterscheiden sich stark von Branche zu Branche. Daher ist vor Versicherungsabschluss eine genaue Risikoanalyse wichtig.

Mehr erfahren
Folgende Risiken können abgedeckt werden:
Die Berufshaftpflichtversicherung wird von den Versicherungsgesellschaften für einzelne Berufsgruppen “massgeschneidert” und weist deswegen grosse Deckungsunterschiede auf. Grundsätzlich werden Haftpflichtansprüche versichert, die als Folge von Sorgfaltspflichtverletzungen resultieren: Daneben lassen sich verschiedene Sonderrisiken einschliessen. Von der Betriebshaftpflicht nicht gedeckt ist dagegen der Schaden, der einem Unternehmer oder seiner Familie selbst entsteht.
Einzelunternehmen:
Freiwillig
Kollektivgesellschaften:
Freiwillig
GmbH & AG:
Freiwillig

Deckungen

Die Rechtsschutzversicherung können Sie normalerweise für folgende Bereiche abschliessen:
Neben der Grunddeckung können Sie folgende Zusatzdeckungen wählen:​
  • Tierhalter​
  • Familienhaupt​
  • Mieter​​
  • Velofahrer und E‑Bikefahrer bis 25 km/h​
  • Führen fremder Motorfahrzeuge​
  • Jäger
  • Schütze im Sportschützenverein​

Deckungen

Die Rechtsschutzversicherung können Sie normalerweise für folgende Bereiche abschliessen:
  • Tierhalter​
  • Familienhaupt​
  • Mieter​​
  • Velofahrer und E‑Bikefahrer bis 25 km/h​
Neben der Grunddeckung können Sie folgende Zusatzdeckungen wählen:​
  • Führen fremder Motorfahrzeuge​
  • Jäger
  • Schütze im Sportschützenverein​

Generelle Ausschlüsse:
Was zahlt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung nicht?

Zu den allgemeinen Ausschlüssen gehören:
  • Ansprüche aus Schäden des Versicherungsnehmers
  • Ansprüche im Zusammenhang mit allmählich entstandenen Umweltschäden
  • Ansprüche im Zusammenhang mit besonderen Produkten oder Stoffen
  • Ansprüche im Zusammenhang aus nicht richtiger Vertragserfühlung
Die detaillierten Ausschlüsse sind jeweils in den entsprechenden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ersichtlich.

Was sagen unsere Kunden


Mit Quaris habe ich einen starken Partner an meiner Seite
Dr. Peter Westhoff
Vor Jahren entwickelte sich meine Augenpraxis in ein KMU mit mehreren Angestellten. Um in allen Versicherungsfragen den Überblick behalten zu können, haben wir uns vor langer Zeit zur Zusammenarbeit mit Quaris Broker Services AG in Wallisellen entschieden.

Wir konzentrieren uns auf unsere Kunden – Quaris auf unser Versicherungsportfolio
Kevin Gammeter - CEO Sefiltec AG
Durch die Zusammenarbeit mit der Quaris können wir uns auf das Wesentliche in unserem Tagesgeschäft konzentrieren. Angelegenheiten rund um unser Versicherungsportfolio können wir nun mit gutem Gewissen Quaris übergeben.

Ehrlich und fundiert
Dr. Robert Wegener
Durch die ehr­li­che und fun­dier­te Bera­tung von Gre­gor Hou­dek konn­ten wir in den ver­gan­ge­nen Jah­ren unser Ver­si­che­rungs­port­fo­lio opti­mie­ren. Unse­re Bedürf­nis­se wur­den dabei immer berück­sich­tigt.

Damit alles im trockenen bleibt
Timon Lezius
Mit Qua­ris haben wir einen Part­ner an unse­rer Sei­te, der unse­re Anlie­gen ver­steht. Als KMU ach­ten wir auf abso­lu­te Neu­tra­li­tät, was uns Qua­ris bedin­gungs­los bie­tet.
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