Hausrat & Privathaftpflicht

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Gegenständen im Haus ab, die nicht Bestandteil des Gebäudes sind, z.B. durch Feuer, Wasser oder Diebstahl. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Kosten von Schäden ab, die Sie Dritten zufügen.

Mit wenigen Klicks können Sie Ihr gewünschtes Versicherungsangebot vergleichen und das passende gleich abschliessen
Vergleichen Sie jetzt

Ihre Vorteile

  • Schnell und einfach
  • Alle Anbieter im Vergleich
  • Kostenlos und unverbindlich
  1. Gewünschte Versicherung
  2. Ihre Angaben
  3. Ihr Angebot
Gewünschte Versicherung
Ihre Angaben
Ihr Angebot

Mit dem Absenden akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.

Das Wichtigste über die
Privathaftpflichtversicherung
in Kürze


Die Privathaftplichtversicherung deckt Schäden, die Dritten zugefügt werden und schützt dadurch Ihr Vermögen. Die gerechtfertigten Ansprüche werden durch die Privathaftplichtversicherung übernommen. Im Alltag Im Alltag kann es Ihnen durch kleine Missgeschicke schnell passieren, dass Sie die Sachen anderer Personen beschädigen. Bei einem Schadenfall können die geschädigten Personen Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Privathaftpflicht schützt Ihr Vermögen, indem sie diese Ansprüche prüft und bei gerechtfertigten Ansprüchen die finanziellen Folgen für Sie übernimmt. Die Privathaftplicht wird oftmals in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen…

Mehr erfahren
Detaillierte Information zur Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, dennoch zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen. Missgeschicke sind schnell passiert und bei Personenschäden können die Schadenfälle sogar mehrere Millionen Franken betragen. Vor diesen existenzbedrohenden Ereignissen sichert Sie die Privathaftpflichtversicherung ab. Sie prüft die Forderungen der geschädigten Drittpersonen und beurteilt, ob diese gerechtfertigt oder ungerechtfertigt sind. Die gerechtfertigten Ansprüche werden durch die Privathaftpflichtversicherung übernommen, die ungerechtfertigten von ihr abgewehrt.
Meistens sind in der Privathaftpflichtversicherung folgende Haftungen mitversichert:
  • Privatperson
  • Familienoberhaupt
  • Tierhalter
  • Mieter von Wohnungen, Einfamilienhäuser, Ferienwohnungen
  • Eigentümer des selbst bewohnten Hauses
  • Angehöriger der Schweizer Armee, des Zivildienstes oder der Feuerwehr
  • Arbeitgeber von Hauspersonal
  • Fahrradfahrer und E‑Bikefahrer
Mehr erfahren
Was ist die gesetzliche Grundlage der Privathaftpflichtversicherung?

Die gesetzliche Grundlage bildet für die Privathaftpflichtversicherung einerseits das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), andererseits die jeweiligen Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB). Zudem kommt das Haftpflichtrecht nach OR, ZGB und je nach Situation weitere Gesetze hinzu.

Wer gehört zum versicherten Personenkreis der Privathaftpflichtversicherung?

Versichert sind immer die in der Police aufgeführten Personen. Bei den meisten Versicherern können Sie zwischen der Deckung für Einzelpersonen oder Familien wählen.

Achtung: Die Definition der Familiendeckung kann je nach Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich ausfallen. Zum Beispiel sind bei gewissen Gesellschaften die Kinder bis zum 30. Lebensjahr mitversichert, bei anderen bis zur Vollendung der Erstausbildung.

Fremdlenkerversicherung

Leiht jemand beispielsweise das Auto eines Freundes aus und verursacht damit einen Schaden, wird der Schaden nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Dafür sollte in der Privathaftpflicht eine Zusatzdeckung, die Fremdlenkerversicherung, eingeschlossen werden. Achtung: Das regelmässige Benützen oder Ausleihen eines Autos ist über die Fremdlenkerversicherung nicht gedeckt.

Deckungen

Die Grunddeckung umfasst normalerweise Sach- und
Personenschäden von Dritten. Wie zum Beispiel in der Eigenschaft als:
Neben der Grunddeckung können Sie folgende Zusatzdeckungen wählen:
  • Tierhalter​
  • Familienhaupt
  • Mieter
  • Velofahrer und E‑Bikefahrer bis 25 km/h​
  • Führen fremder Motorfahrzeuge​
  • Jäger
  • Schütze im Sportschützenverein​

Deckungen

Die Grunddeckung umfasst normalerweise Sach- und
Personenschäden von Dritten. Wie zum Beispiel in der Eigenschaft als:
  • Tierhalter​
  • Familienhaupt
  • Mieter
  • Velofahrer und E‑Bikefahrer bis 25 km/h​
Neben der Grunddeckung können Sie folgende Zusatzdeckungen wählen:
  • Führen fremder Motorfahrzeuge​
  • Jäger
  • Schütze im Sportschützenverein​

Generelle Ausschlüsse:
Was zahlt Ihre Privathaftversicherung nicht?

Zu den allgemeinen Ausschlüssen gehören Schäden an Sachen aus

  • Schäden an Dritten, welche bei entgeltlicher Tätigkeit entstanden sind
  • Schäden an Dritten, welche bewusst entstanden sind
  • Schäden an Dritten, welche bei einer Straftat entstanden
  • Schäden bei Familienangehörigen, welche im selben Haushalt wohnen
Die detaillierten Ausschlüsse sind jeweils in den entsprechenden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ersichtlich.

Die Hausratversicherung
versichert Ihr Hab und Gut


Sie haben einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung? Bei Ihnen wurde eingebrochen? Mit der Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut zum Neuwert ab. Je nach Kanton ist eine Hausratversicherung gegen einzelne Gefahren sogar obligatorisch.

Detaillierte Informationen zur Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung haben Sie einen optimalen Rundumschutz, denn Sie versichern sowohl bewegliche Sachen, die Ihrem Privatgebrauch dienen, als auch verschiedenste Risiken, die im Folgenden aufgelistet sind. Oft wird die Hausratversicherung mit der Privathaftpflichtversicherung kombiniert.

Versicherte Gefahren der
Hausratversicherung:


  • Feuer, Blitzschlag, Rauch
  • Explosion, Implosion
  • Sengschäden
  • Elementarereignisse durch Naturgewalten wie zum Beispiel: Überschwemmung, Hagel, Sturm
  • Wasserschäden: Flüssigkeiten aus Leitungen oder Anlagen, oder daran angeschlossene Einrichtungen wie Aquarien oder Wasserbetten

Die gesetzliche Grundlagen
der Hausratversicherung


Bei der Hausratversicherung kommt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Tragen. Zudem sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Gesellschaften massgebend. In den Kantonen Jura, Freiburg Nidwalden und Waadt ist die Feuer- und Elementarschadendeckung obligatorisch. In den Kantonen Nidwalden und Waadt muss die Hausratversicherung muss zudem über die kantonale Feuerversicherung abgeschlossen werden. Kantonen – mit Obligatorium – kann der Abschluss einer Hausratversicherung bei einer privaten Versicherung erfolgen.…

Mehr erfahren
Wer gehört zum versicherten Personenkreis der Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung kann als Einzelversicherung für eine bestimmte Perosn abgeschlossen werden. In einer Familie, bei Konkubinatspaaren oder in Wohngemeinschaften eignet sich die Familienversicherung: Hier sind mehrere Personen in einem Haushalt versichert. Bei Wohngemeinschaften und Konkubinatspaaren besteht auch die Möglichkeit, diese als mitversicherte Personen in der Police zu erwähnen. Der Vorteil ist, falls diese namentlich genannte Personen Fragen haben oder einen Schade melden möchten, erhalten diese Personen ebenfalls Auskunft.

Wo ist der Geltungsbereich der Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt mit der Standortversicherung Ihren Hausrat in den eigenen vier Wänden. Dazu gehören auch separate Räume Ihres Wohnsitzes, beispielsweise Keller, Estrich oder Bastelraum. Durch die Aussenversicherung Ihres Hausratversicherung sind Gegenstände Ihres Hausrats, die sich vorübergehend nicht zu Hause befinden, ebenso anbgedeckt. Sollten Sie innerhalb der Schweiz umziehen, dürfen Sie sich auch hier über optimale Versicherungsschutz Ihres Hausrats freuen.

Deckungen

Die Grunddeckung umfasst normalerweise Schäden am Hausrat infolge:
  • Feuer
  • Elementar
  • Wasser
  • Diebstahl
Neben der Grunddeckung können Sie folgende Zusatzdeckungen wählen :
  • Gebäude- und/oder Mobiliarglas
  • Einfacher Diebstahl auswärts
  • Hausrat-Kasko

Welche Leistung erbringt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ersetzt Ihren Vermögensbedarf für die Reparatur, den Ersatz oder den Minderwert der betroffenen Sachen Ihres Hausrats. Bestimmte Folgekosten sind bis zum vorgesehenen Maximalbetrag in der Hausratversicherung mitversichert.

Die wichtigsten Folgegekosten sind:
  • Räumungs- und Entsorgungskosten
  • Lebenshaltungskosten
  • Schlossänderungskosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Notverglasung und andere Notmassnahmen
  • Schadenminderungs- und Rettungskosten

Generelle Ausschlüsse:
Was zahlt Ihre Hausratversicherung nicht?

Zu den allgemeinen Ausschlüssen gehören Schäden an Sachen aus

  • Abnützungsschaden an der Fahrhabe
  • Wertsachen, für die eine besondere Wertsachenversicherung besteht
  • Schäden bei kriegerischen Ereignissen
  • E‑Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Zudem sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für jede Gefahr besondere Ausschlüsse vor.

Was sagen unsere Kunden?


Qua­ris — ein Part­ner für alle Fäl­le
Chan­tal Gal­la­dé
Qua­ris über­prüft regel­mäs­sig unse­re Ver­si­che­rungs­kon­di­tio­nen und ana­ly­siert unser Risi­ko­pro­fil. So sind wir zum bes­ten Preis-/Leis­tungs­ver­hält­nis ver­si­chert und dür­fen zudem eine ein­wand­freie und kom­pe­ten­te Bera­tung genies­sen.

Einfach nur Top
Rageth Cla­va­detscher
Mit Qua­ris habe ich einen Part­ner gefun­den, der mich in allen Ver­si­che­rungs­fra­gen kom­pe­tent berät und mich in allen Ver­si­che­rungs­be­lan­gen voll­um­fäng­lich unter­stützt.

Einmal Quaris – immer Quaris!
Bruno Weber
Gute Sache, scha­de nur, dass ich so spät von Qua­ris erfah­ren habe. Ich hät­te viel Geld spa­ren kön­nen.

Sehr Kompetent!
Marc Bochs­ler
Die gute Bera­tung und Zuver­läs­sig­keit der Qua­ris ist in allen Belan­gen per­fekt! Ich kann Qua­ris nur emp­feh­len

Top Beratung bei Quaris!
Amélie Galladé
Dank Quaris bin ich während meiner Ausbildung und dem Einstieg in den Arbeitsmarkt stets optimal versichert. Dabei geniesse ich individuelle, bedürfnisorientierte und unkomplizierte Beratung.
Weitere Leistungen die Sie ebenfalls interessieren könnten